Das Hantieren mit dem Navi während der Fahrt ist grob fahrlässig - das entschied das Landgericht Potsdam. Passiert deswegen ein Unfall, muss der Fahrer für den Schaden voll aufkommen.
Wer kennt das nicht: Mal eben zwischendrin die Route neu berechnen, die Lautstärke des Navigerätes neu einstellen oder die Stimme wechseln 
Ebenso, wie es jedoch verboten ist, während der Fahrt eine SMS zu schreiben, sollte man während der Fahrt auch lieber die Finger von seinem Navigerät lassen.
Ein Autofahrer war auf der Autobahn in einem gemieteten Mercedes auf seinen Vordermann aufgefahren, weil er sein Navigerät während der Fahrt bedient hatte, um zu prüfen, ob er seine Ausfahrt verpasst hatte. Die Mietwagenfirma weigerte sich daraufhin, den Schaden zu übernehmen - zurecht, wie die Richter in Potsdam entschieden: der Fahrer hätte sich nur auf die von ihm vor Fahrtbeginn programmierte Routenführung verlassen müssen. Die Folgen des Unfalles habe er selber zu tragen.
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